Die häufigsten gestellten Fragen zum Versicherungsschutz auf der Rennstrecke
1. Habe ich mit meiner allgemeinen KFZ - Haftpflicht - Versicherung Versicherungsschutz, wenn ich an einer Rennveranstaltung auf einer Rennstrecke teilnehme?
- Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Du aktiv am Rennen teilnimmst, d.h. sobald Du dich auf der Rennstrecke befindest erlischt dein Versicherungsschutz. Du hast sowohl für Personenschäden an Dritten als auch bei Sachschäden keine Möglichkeit diese über die KFZ - Haftpflicht Versicherung geltend zu machen. Dieser Ausschluss ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der KFZ - Haftpflicht festgelegt.
- Es besteht jedoch Versicherungsschutz in der Boxengasse, im Fahrerlager und auf dem gesamten Platz der zur Rennstrecke gehört.
- Diese Reglung gilt ebenfalls für die Voll - und Teilkaskoversicherung.
2. Habe ich mit einem nicht zugelassenem Motorrad Versicherungsschutz auf
der Rennstrecke?
- Nein, da nicht zugelassene Fahrzeuge nicht der Versicherungspflicht unterliegen, hast Du in keinem der oben genannten Fälle Versicherungsschutz.
Damit Du nicht in den finanziellen Ruin gerätst, hat sich die Promax - GmbH etwas einfallen lassen.
Bei der Teilnahme an den Rennveranstaltungen der Promax - GmbH muss eine Teilnehmerversicherung abgeschlossen werden.
Inhalt:
Für zugelassene Fahrzeuge:
- Sobald Du dich aktiv auf der Rennstrecke befindest, hast du Versicherungsschutz für Sachschäden an Dritten bzw. an der Rennstrecke. d.h. zum Beispiel:
Wenn Dein Motorrad Öl verliert und die Rennstrecke von Fachkräften gereinigt werden muss.
Oder, Du verlierst die Kontrolle über dein Fahrzeug und dein Motorrad beschädigt Bestandteile an der Rennstrecke.
- Für Personenschäden besteht ebenfalls Versicherungsschutz an Dritten (fremde Personen).
Voraussetzung, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor!
Für nicht zugelassene Fahrzeuge:
- Für nicht zugelassene Fahrzeuge hast Du Versicherungsschutz sowohl aktiv auf der Rennstrecke als auch im Fahrerlager, in der Boxengasse und auf dem gesamten Platz der Rennstrecke für Sach - und Personenschäden an Dritten.
Beispiel: Du verlierst die Kotrolle über dein Motorrad und fährst gegen ein dort geparktes Wohnmobil.
Voraussetzung, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor!
Wichtig, in keinem der Fälle, sind Sachschäden am eigenen Motorrad
sowie an Fremd - Motorrädern versichert !!!
3. Was ist eine Auslands - Reise - Kranken - Versicherung?
- Im Ausland sind die Abrechnungssätze für Ärzte und Krankenhäuser meist höher angesetzt als in Deutschland. Wenn Du dich im Ausland wegen Krankheit oder Gebrechen vom Arzt behandeln lassen musst, übernimmt die Reisekrankenversicherung die Differenz zwischen den Gebührensätzen von Deutschland und dem Ausland.
4. Habe ich Versicherungsschutz über meine private Unfallversicherung?
-- Der überwiegende
Teil der Versicherungsgesellschaften schließt den Versicherungsschutz bei
der Teilnahme an Rennveranstaltungen (zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit)
aus - somit besteht KEIN Versicherungsschutz!
- Wenn Du bei der Teilnahme an einer Rennveranstaltung, ohne Mitverschulden
Anderer, verunglückst, ein Invaliditätsgrad zurückbleibt, hast du keine Möglichkeit
diesen Schaden bei Deiner evtl. vorhandenen Unfallversicherung geltend zu
machen.
Es gibt jedoch zwei Möglichkeiten das Unfallrisiko auf der Rennstrecke abzusichern:
1. Du kannst für jede Veranstaltungen eine Teilnehmerunfallversicherung abschließen
hier stehen zwei Varianten zur Auswahl:
Variante 1 = 6,00 € je Veranstaltung
Todesfallsumme 15.000 €
Invaliditätssumme 31.000 € (mit 200% Progression d.h. bei Vollinvalidität
62.000 €)
Variante 2 = 9,00 € je Veranstaltung
Todesfallsumme 31.000 €
Invaliditätssumme 62.000 € (mit 200% Progression d.h. bei Vollinvalidität
124.000 €)
2. Wenn Dir oben genannten Summen nicht ausreichen, kannst Du eine private
Unfallversicherung mit variablen Summen und mit dem Einschluss des Rennstreckenrisikos
abschließen.
Für ein Angebot oder bei Fragen wende Dich bitte an das mit uns zusammenarbeitende
Versicherungsbüro:
Erich Soffel Versicherungsmakler GmbH
- Geschäftsführerin Angela Soffel -
Kostheimer Str.
19
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon: 06144
- 2450
Mobil: 0176 - 21521315
Fax: 06144 - 938535
Email: a.soffel@erichsoffel.de


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